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„So erkennen Sie einen seriösen Makler“

Informativer Artikel auf Immobilien.Net vom 10. 2. 2009

Noch immer herrscht das Vorurteil, dass Makler zwar Kosten (Provision) verursachen, aber tatsächlich wenig Leistung bringen. So manches „schwarze Schaf“ hat das Image der Branche beim Konsumenten geprägt. Leidtragende dieses Rufs sind servicesorientierte Unternehmen, die um den Kunden bemüht sind und die Immobiliensuche erleichtern. Wie Sie einen seriösen Makler schnell erkennen und damit garantiert „an den Richtigen“ kommen, verrät unsere Checkliste:

Grundvoraussetzungen

Selbstverständlich verfügt ein seriöser Makler über eine aufrechte Gewerbeberechtigung und arbeitet von einem festen Bürostandort aus.

Ebenfalls Indiz für professionelle Unternehmen sind ein einheitlicher Markenauftritt sowie eine eventuell bestehende Mitgliedschaft in einem Berufsnetzwerk (z.B. ÖVI), das die Kanzlei zur Einhaltung bestimmter Kodizes verpflichtet.
Warnsignal

Ein seriöser Makler veranstaltet keine Massenbesichtigungen, bei denen die potenziellen Mieter oder Käufer unter Druck gesetzt werden, als erster den Vertrag zu unterschreiben, um den Zuschlag zu bekommen.

Der Makler muss informieren

Das Maklergesetz regelt die Rechte und Pflichten eines Maklers. Für Immobiliensuchende besonders wichtig ist die Aufklärungs- und Informationspflicht, der jeder Makler unterliegt. Das bedeutet: Der Immobilienmakler muss den Interessenten aktiv über alle Eigenschaften und Rahmenbedingungen in Kenntnis setzen, die Einfluss auf den Wert der Immobilie haben. Das können zum Beispiel anstehende Sanierungs- und Reparaturarbeiten am Gebäude sein. Das Verschweigen wichtiger Details ist tabu: Allfällige Mängel und Gebrechen, die zum Beispiel für die Unterzeichnung des Mietvertrages relevant sind, muss der Makler dem Interessenten mitteilen. Bei Vernachlässigung dieser Pflicht haftet der Makler mit seiner Provision!

Der Makler muss dem Wohnungsinteressenten eine Übersicht zukommen lassen, die eine Auflistung sämtlicher Kosten enthält, die durch den Abschuss des Miet- oder Kaufvertrages entstehen (Kosten der Vergebührung, eventuell der Vertragserrichtung). Auch die Höhe der Vermittlungsprovision muss angegeben werden.

In Sachen Provision

Meist sind drei Bruttomonatsmieten fällig, doch in manchen Fällen darf der Makler nur zwei verlangen. Nämlich dann, wenn er gleichzeitig auch Hausverwalter der Liegenschaft ist.

Dem Makler steht gar keine Provision zu, wenn er selbst der Vermieter oder Verkäufer ist oder der Vertragsabschluss wirtschaftlich einem Eigentumsverhältnis gleichkommt. Ein Blick ins Grundbuch kann hier Aufschluss geben.

Der Makler muss bereits während der ersten Besichtigung auf ein potenzielles familiäres Verhältnis oder ein wirtschaftliches Näheverhältnis zum Vermieter oder Verkäufer hinweisen. Passiert das nicht, entfällt der Provisionsanspruch. Ein Blick ins Firmenbuch gibt über eventuell bestehende (Nähe-)Verhältnisse Auskunft.

Vorschuss gibt’s nicht

Das Recht auf einen Vorschuss hat der Makler nicht. Mit dem Unterschreiben eines Besichtigungsscheins gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Diese Unterschrift dient lediglich als Nachweis, dass Ihnen das Objekt vom Makler gezeigt wurde.

Wenn der Makler für Sie tauscht

Wenn Sie einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen, er selbst aber kein passendes Objekt in seinem Portfolio hat, so ist das noch lange kein Grund, dass er Ihnen nicht helfen kann. Makler haben die Möglichkeit, mit anderen Kanzleien so genannte aMeta-Geschäfte abzuschließen. Das bedeutet, dass der Makler das Wunschobjekt möglicherweise über eine andere Kanzlei organisieren kann. Das gute daran: Die Provision, die Sie bei erfolgreichem Geschäft an den Makler leisten, bleibt gleich.

Beachtet man all diese Punkte, steht einem erfolgreichen Geschäft mit einem Makler nichts im Wege und legt seine Immobiliensuche in kompetente Hände. Erfahrung und Marktkenntnis sind ausschlaggebende Kriterien, um für den Kunden die Wunschimmobilie finden zu können. Kurzum: Einen seriösen Makler zu beauftragen bedeutet Sicherheit!

(c) Immobilien.Net vom 10. 2. 2009;
link: http://www.immobilien.net/pbw/Vorbereitung-Suche/So-erkennen-Sie-einen-serioesen-Makler/4/78/269/1978/article.aspx

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